Psychotherapie - Kosten, Ablauf und Verfahren
Kosten
Krankenkassen
Als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein verfügen wir über die Zulassung zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie) werden in der Regel vollständig übernommen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
Privatversicherung/ Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in vielen Fällen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie. Nach den ersten vier probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach den genauen Bedingungen und dem Leistungsumfang.
Ablauf einer Psychotherapie
Das Erstgespräch dient der diagnostischen Abklärung: Besteht eine Indikation für eine ambulante Verhaltenstherapie? Passen Ihre Anliegen zu unserem Angebot? Sie erhalten Raum für Ihre Fragen und können prüfen, ob Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Es besteht dabei kein Entscheidungsdruck – Sie können sich nach dem Gespräch in Ruhe überlegen, ob Sie eine Therapie aufnehmen möchten.
In den darauffolgenden probatorischen Sitzungen (bis zu vier) erfolgt eine vertiefte Diagnostik und Anamnese. Hierbei klären wir gemeinsam die Zielsetzung der Therapie. Im Anschluss kann ein Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie gestellt werden.
- Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten
- Langzeittherapie: zusätzlich bis zu 36 Sitzungen möglich (gesamt bis zu 60)
- Die Termine finden in der Regel ein- bis zweiwöchentlich statt, je nach Indikation und zeitlichen Möglichkeiten.
Die Therapie kann jederzeit auf Wunsch beendet werden – idealerweise im Rahmen einer geplanten Beendigungsphase mit Ausdünnung der Sitzungsfrequenz.
Verfahren in der Psychotherapie
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich die Kosten für sog. Richtlinienverfahren:
- Verhaltenstherapie (VT)
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)
- Systemische Therapie
Wir arbeiten in unserer Praxisgemeinschaft verhaltenstherapeutisch. Die VT ist ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren mit breiter Wirksamkeit bei psychischen Erkrankungen. Sie basiert auf der Annahme, dass Verhalten, Gedanken und Gefühle erlernt und daher auch veränderbar sind.
Unsere Behandlung orientiert sich am Hier und Jetzt, berücksichtigt aber auch biografische Einflussfaktoren. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuelles Störungsmodell, aus dem konkrete Therapieziele und Maßnahmen abgeleitet werden. Die Therapie ist transparent, strukturiert und aktivierend – Sie gestalten den Prozess mit.
Während die Verhaltenstherapie vorrangig auf die Analyse und Veränderung aktueller Denk- und Verhaltensmuster abzielt, liegt der Fokus der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Verfahren stärker auf unbewussten innerpsychischen Konflikten, die häufig aus früheren Beziehungserfahrungen stammen. Die systemische Therapie hingegen betrachtet psychische Beschwerden vor allem im sozialen Kontext und arbeitet mit der Dynamik innerhalb von Familien oder anderen Beziehungssystemen im Mehrpersonen-Setting. Welches Verfahren am besten geeignet ist, hängt von der individuellen Fragestellung ab – im Rahmen des Erstgesprächs klären wir gemeinsam, ob unser Angebot zu Ihrem Anliegen passt.
Anwendungsgebiete der Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie bietet wirksame Behandlungsmethoden für eine Vielzahl psychischer Störungen, u. a.:
- Angststörungen (z. B. Panikstörungen, soziale Angststörungen und spezifische Phobien)
- Depressive Störungen
- Bipolare Störungen
- Zwangsstörungen
- Essstörungen
- Somatoforme Störungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- ADHS
- Schlafstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
ADHS-Diagnostik in unserer Praxis
Wenn Sie den Verdacht haben, im Erwachsenenalter von einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) betroffen zu sein, bieten wir in unserer Praxis eine strukturierte, leitlinienorientierte Abklärung an.
Die Diagnostik erfolgt im Rahmen von Erstgesprächen und probatorischen Sitzungen, also vor dem Beginn einer möglichen Psychotherapie, und kann in diesem Rahmen über Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet werden.
Die Abklärung verteilt sich meist auf ca. drei Sitzungen und umfasst folgende Elemente:
- ein ausführliches Erstgespräch zur psychischen und biografischen Anamnese
- ein strukturiertes, klinisches Interview zur Erfassung aktueller und früherer ADHS-Symptome (DIVA 5.0)
- standardisierte Fragebögen zur Selbst- und Fremdeinschätzung (CAARS und WURS-K)
- ein Auswertungsgespräch mit differenzierter Rückmeldung und Empfehlung für das weitere Vorgehen
Bitte beachten Sie: Die Diagnostik erfolgt unabhängig von der Vergabe eines festen Therapieplatzes. Je nach Kapazität kann im Anschluss an die Diagnostik eine Behandlung in unserer Praxis erfolgen – eine automatische Aufnahme in die Therapie ist damit jedoch nicht verbunden.
Die Verordnung von Medikamenten erfolgt grundsätzlich nicht in unserer Praxis, sondern gegebenenfalls über Fachärzt*innen für Psychiatrie.
Gerne stellen wir Ihnen nach Abschluss der Diagnostik eine ausführliche schriftliche Bescheinigung über das Ergebnis und die Diagnose zur Vorlage bei Fachärzt*innen aus. Diese wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und kostet ca. 40 Euro, da dieser Aufwand außerhalb der gesetzlichen Versorgung liegt.
Wenn Sie auf der Suche nach Austausch mit anderen Betroffenen sind, können Selbsthilfegruppen eine hilfreiche Ergänzung darstellen. Eine Übersicht über regionale und überregionale Angebote finden Sie z. B. auf der Seite der ADHS Deutschland e. V.: www.adhs-deutschland.de