Privatleistungen in unserer Praxis

Neben der Behandlung gesetzlich versicherter Patient:innen bieten wir auch psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen an.


Hierzu gehören unter anderem Einzelpsychotherapie, Gruppenpsychotherapie, ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter sowie Beratung und Coaching außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unsere Behandlungsangebote

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der genaue Leistungsumfang hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. den jeweiligen Beihilfebestimmungen ab.

In der Regel finden zunächst vier probatorische Sitzungen statt, in denen eine diagnostische Einschätzung, die Indikation für Psychotherapie sowie das weitere Vorgehen besprochen werden. Wenn eine längerfristige Behandlung geplant ist, kann je nach Versicherung ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich sein.


Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die genauen Voraussetzungen der Kostenübernahme zu informieren.

ADHS-Diagnostik als Privatleistung

Unsere ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter kann für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende durchgeführt werden. Die Diagnostik erfolgt strukturiert, wissenschaftlich fundiert und leitlinienorientiert.


Sie umfasst unter anderem eine ausführliche störungsbezogene und biografische Anamnese, standardisierte Fragebögen, ein strukturiertes klinisches Interview sowie ein Rückmeldegespräch inklusive Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.


Die ADHS-Diagnostik ist grundsätzlich auch online per Videosprechstunde möglich. Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle vorab, ob und in welchem Umfang Videosprechstunden erstattet werden.

Mehr zum Ablauf der ADHS-Diagnostik

Selbstzahlende

Sie können psychotherapeutische Leistungen sowie Beratungsgespräche/ Coaching auch als Selbstzahler:innen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt keine Antragstellung bei einer Krankenkasse oder privaten Versicherung. Die Kosten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt und sind selbst zu tragen.

Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie keine Abrechnung über Ihre Versicherung wünschen, eine Leistung nicht durch Ihre Versicherung übernommen wird oder Sie eine diagnostische bzw. psychotherapeutische Leistung unabhängig von einem Kostenträger in Anspruch nehmen möchten.

Online-Termine

Für Privatversicherte und Selbstzahlende können viele Leistungen grundsätzlich auch per Videosprechstunde durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere Einzelpsychotherapie oder ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter.


Unsere Online-Termine ermöglichen eine Inanspruchnahme auch dann, wenn Sie nicht aus Solingen oder der näheren Umgebung kommen.

Kosten und Abrechnung

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut (GOP).

Sie erhalten im Anschluss an die Termine eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können. Wenn Sie individuelle Informationen zur Höhe der voraussichtlichen Kosten wünschen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir klären Sie gerne vorab transparent darüber auf.


Bitte beachten Sie, dass die Rechnung unabhängig davon zu begleichen ist, ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder ein anderer Kostenträger die Kosten erstattet. Eine vollständige Erstattung kann von unserer Seite nicht garantiert werden.

Hinweise zur Kostenerstattung

Der Umfang der Kostenerstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. den jeweiligen Beihilfebestimmungen ab. Daher empfehlen wir Ihnen, vor Beginn einer Behandlung oder Diagnostik folgende Punkte bei Ihrer Versicherung zu klären:

  • Werden psychotherapeutische Leistungen in meinem Tarif übernommen bzw. in welcher Höhe?
  • Wie viele Sitzungen sind erstattungsfähig?
  • Ist vor Beginn der Behandlung ein Antrag erforderlich?
  • Werden Videosprechstunden erstattet?
  • Gibt es Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Gebührenziffern oder Steigerungssätze?


Bitte beachten Sie, dass wir keine verbindliche Auskunft darüber geben können, in welcher Höhe Ihre Versicherung oder Beihilfestelle die Kosten übernimmt.

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Wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular oder über per E-Mail direkt an uns: kontakt@psychotherapie-greiffenberg.de